Freiwillige Feuerwehr Hüffenhardt mit Abteilung Kälbertshausen

74928 Hüffenhardt

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Über uns in der Alterswehr

Schon in der Satzung vom 25. Juni 1990 wurde im §6 die Altersabteilung geregelt.

Dies lautet:

§6

Altersabteilung

(1) In die Altersabteilung wird unter Überlassung der Dienstkleidung übernommen, wer das 65.Lebensjahr vollendet hat oder dauernd dienstunfähig ist im Sinne des §4 Abs.1 dieser Satzung ist und keine gegenteilige Erklärung abgibt.

(2) Der Feuerwehrausschuss kann auf Antrag Angehörige der Feuerwehr, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, aus der aktiven Abteilung in die Altersabteilung übernehmen.

(3) Der Leiter der Altersabteilung wird von den Angehörigen seiner Abteilung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.

(4) Die Angehörigen der Altersabteilung, die noch feuerwehrdienstfähig sind, können vom Feuerwehrkommandanten im Einvernehmen mit dem Leiter der Altersabteilung zu Übungen und Einätzen herangezogen werden.

 


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